Bundestag stimmt für vereinfachte Pfandpflicht
Der Bundestag hat den Weg für eine vereinfachte Pfandpflicht frei gemacht. Mit der Mehrheit von SPD und Grünen billigten die Abgeordneten am 4. Juli 2003 in dritter und letzter Lesung die Novelle der Verpackungsverordnung. Die Pfandpflicht ist künftig von der Verpackung abhängig und nicht mehr wie bisher vom Inhalt. Seit 1. Januar gilt das Pfand für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Kommt die Novelle durch, müssen Verbraucher Pfand auf alle Einweg-Getränkeverpackungen zahlen. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen. Dazu gehören Getränkekartons, Schlauchbeutel, wie sie bei Milch verwendet werden, und Folien-Standbeutel (wie für die "Capri-Sonne"). Ausgenommen bleiben nach einer Vereinbarung mit den Ländern aber auch Wein, Spirituosen und diätetische Getränke wie Babynahrung.