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22.04.2008

Biokunststoff-Flaschen von der Pfandpflicht befreit

Der Industrieverband European Bioplastics begrüßt die in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung verankerte Regelung zu Getränkeflaschen aus Biokunststoffen. Bis zum 31. Dezember 2012 sind solche Flaschen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen befreit, wenn sie „... zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, ...“. Die Hersteller müssen sich mit den Flaschen allerdings an einem dualen System beteiligen. „Durch diese Regelung fördert die Bundesregierung den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen im Bereich der Getränkeverpackungen und damit eine wesentliche Innovation der Kunststoffindustrie“, so Dr. Harald Käb, Vorstandssprecher von European Bioplastics. „Der Markteinstieg für Biokunststoffe wird so stark unterstützt.“

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