Kennzeichnung von Einwegflaschen korrekt
Zum Lidl-Vorwurf: „Die deutschen Brauereien kommen ihrer gesetzlichen Kennzeichnungsverpflichtung von Einwegbehältnissen aus der Verpackungsverordnung ohne Einschränkung nach“, erklärt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes e. V. Er ergänzt: „Ein Betrug kann Brauereien nicht vorgeworfen werden, da Glaseinwegflaschen eindeutig und zweifelsfrei als solche gekennzeichnet sind, was bei der Rückgabe auch erkennbar ist.“ Damit widerspricht Hahn den Anfang November in einer Pressekonferenz formulierten Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe, Brauereien würden eine Irreführung der Verbraucher beim Kauf von Einwegflaschen vorsätzlich herbeiführen wollen. Er stellt weiterhin richtig, dass die Brauereien keine erhöhten Pfandeinnahmen verbuchen würden, wenn, wie von der Deutschen Umwelthilfe unterstellt, lediglich das Mehrwegpfand von acht Cent bei der Rückgabe einer mit 25 Cent bepfandeten Einwegflasche ausgezahlt werden sollte.