Absatz von Biermischungen stieg im ersten Halbjahr 1997
Als Biermischungen werden lt. Biersteuer-Gesetz Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken bezeichnet. Es handelt sich dabei, wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilt, ausschließlich um von Brauereien hergestellte und verbrauchsfertig in Flaschen abgefüllte Mischungen. Im Rahmen der Biersteuererklärungen werden nur diese Mengen statistisch erfaßt. Nicht enthalten in den Statistiken sind gebrauchsfertige Mischungen von Bier mit alkoholischen Getränken sowie privat oder in Gaststätten vor den Augen des Gastes hergestellte Mischungen von Bier mit alkoholischen oder nichtalkoholischen Getränken.
Nach den neuesten statistischen Zahlen hat sich im ersten Halbjahr 1997 die Zahl der Hersteller von Biermischungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 249 auf 296 erhöht..