Faßbier im LEH und GAM
Anfang Juni dieses Jahres hatte der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels in Sachen Faßbier im Lebensmitteleinzelhandel und in den Getränkeabholmärkten folgende konkretisierende Beschlüsse gefaßt:
q Die 30-l- und 50-l-Gebinde sollen zukünftig als reine Gastronomiegebinde auch nicht in irgendeiner alternativen Ausstattung für den Verkauf im LEH/GAM freigegeben werden. Dies vor allem auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß aufgrund der Absatzrückgänge in der Gastronomie das 30-l-Gebinde eine immer größere Bedeutung erlangt.
q Für den reinen Party- und Freizeitbereich sollten nur Gebinde von 20 l bzw. 25 l bereitgestellt werden. Der Hektoliter-Abgabe-Preis müßte wesentlich höher liegen, der Pfandwert mit mindestens 50 DM angesetzt werden. B. Dabei geht es um u.a..