Die Regelungen für Pflanzenschutzmittel-Rückstände wurden verschärft
09.01.2024

Verkehrsfähigkeit lagernder US‐Hopfenbestände bedroht

Änderung | Wie Anfang Dezember bekannt wurde, hat sich die Europäische Kommission entschieden, die Rückstandshöchstwerte der in den USA gebräuchlichen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Bifenazat und Etoxazol auf die analytische Bestimmungsgrenze abzusenken.

Problematisch ist hierbei, dass für das Aufbrauchen eventuell lagernder Hopfenbestände, die die neuen Werte nicht einhalten, nur eine kurze Frist von sechs Monaten eingeräumt wird und mit solchen Hopfen produzierte Biere nach Ablauf der Frist nicht mehr abverkauft werden dürfen.

Fehler in der deutschen Sprachfassung

Die Verordnung zur Änderung der Rückstandshöchstwerte für den Wirkstoff Etoxazol ist bereits in Kraft. Hier läuft die Frist bis zum 8. April 2024. Zu beachten ist, dass die deutsche Sprachfassung der Verordnung den Abverkauf hergestellter Produkte auch über dieses Datum hinaus vorsieht. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Fehler, der in den sonstigen Sprachfassungen nicht zu finden ist und in der deutschen Version bis zum Ablauf der Frist voraussichtlich noch korrigiert werden wird! Für Bifenazat wurde bislang noch keine Verordnung erlassen, so dass hier mit einer Frist bis frühestens Ende Juli 2024 gerechnet werden kann.

Brauereien, die US-Hopfen auf Lager haben, der die neuen Rückstandshöchstwerte nicht einhält, wird geraten, diesen zügig zu verbrauchen und dafür zu sorgen, dass auch die daraus hergestellten Biere bis spätestens 7. April 2024 bzw. Mitte des Jahres abverkauft sind.

Eine Verpflichtung zur Rücknahme solcher Biere, die nach Ablauf der Fristen im Handel sind, besteht nicht.

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