Hand mit einem Trieb mit kleinen, reifen Hopfendolden im Hopfengarten
24.01.2023

Alphaklausel kommt zum Einsatz

BarthHaas | 2022 war für die deutschen Hopfenpflanzer ein historisch schlechtes Jahr: Der außergewöhnlich heiße und trockene Sommer setzte dem Hopfen zu, die Erntemenge lag laut Verband Deutscher Hopfenpflanzer bei rund 34 400 Tonnen und damit 28 Prozent unter dem Vorjahr.

Noch weiter brachen die Erträge bei der Alphasäure ein, die der wichtigste Inhaltsstoff des Hopfens und für die Bittere des Biers verantwortlich ist.

Angesichts des Klimawandels mit immer häufigeren Extremsommern suchte die Branche deshalb bereits vor zwei Jahrzehnten eine Möglichkeit, wie eine besonders geringe Erntemenge gleichmäßig und fair auf alle Kunden verteilt werden kann. Nach den Erfahrungen im Jahr 2003, als die Ernte ähnlich schwach war wie 2022, wurde mit der sogenannten Alphaklausel eine Lösung gefunden.

„Wie gehen wir mit einer Ernte um, die zu klein ist, um alle für die Saison abgeschlossenen Verträge zu erfüllen“, fragte man sich damals, insbesondere dann, wenn der Alphagehalt einer Sorte stark vom langjährigen Durchschnitt abweicht. Im Dialog zwischen dem Hopfenwirtschaftsverband und dem Deutschen Brauer-Bund wurde eine Formel für eine Mengen- bzw. Preisanpassung in derart schwierigen Zeiten gefunden, die auch 2022 wieder angewendet werden musste.

„Die Alphaklausel ist ein Weg, die verfügbare Hopfenmenge fair unter allen Brauereien mit Vorverträgen zu verteilen“, unterstreicht Thomas Raiser, Mitglied der Geschäftsleitung beim führenden Hopfendienstleister BarthHaas. Keineswegs sei es das Ziel, das wirtschaftliche Risiko schlechter Erträge bzw. niedriger Alphasäure auf die Kunden zu verlagern, so Raiser. Um noch einmal zu verdeutlichen, wie die Alphaklausel genau angewendet wird, hat BarthHaas ein Video veröffentlicht, in dem das Prinzip erklärt und mit Rechenbeispielen illustriert wird.

Das Video auf der Plattform YouTube lässt sich hier abrufen.

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