26.04.1994

CMA-Gütezertifikat für Qualitätsbraugerste

CMA-Gütezertifikat für Qualitätsbraugerste -- Nach einer Pressemitteilung der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) wurden kürzlich die Erzeugungs- und Vermarktungsregeln für Qualitätsbraugerste und Qualitätsmalz aus integriertem, neutral kontrolliertem Vertragsanbau mit CMA-Gütezertifikat durch den Produktausschuß Braugerste und Hopfen der CMA verabschiedet. Im Rahmen der Vertragskette Erzeuger - Handel - Mälzerei - Brauerei vergibt die CMA an den erfassenden Handel bei der Erfüllung der geforderten Güte- und Prüfanforderungen Braugerste das Gütezertifikat Braugerste und an die Mälzerei das Gütezertifikat Malz, das an die Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen Malz gebunden ist..

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