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06.03.1992

Beitrag zur Hopfenuntersuchung im Rahmen der Lebensmittelüberwachung

Beitrag zur Hopfenuntersuchung im Rahmen der Lebensmittelüberwachung -- Unbestritten ist es, daß sich die Qualität des Hopfens auf die sensorische Qualität des Bieres überträgt. Das gilt insbesondere für hopfenbetonte Biere (Pils-Biere). Nachdem sich ein gewisser Oxidationsgrad des Hopfens aber offensichtlich auch durchaus positiv auf die Hopfennote bestimmter Biere auswirken kann, stellt sich nun die Frage, wo die Qualitätsminderung beginnt. Unbestritten ist es jedoch auch, daß sich der Einsatz von gealtertem Hopfen auch zunehmend nachteilig auf die sensorische Qualität des Bieres auswirkt, was unter Umständen eine lebensmittelrechtliche Beanstandung begründen kann..

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