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30.11.-1

Der Umgang mit Abfall aus Gewerbe- und Produktionsbetrieb

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterscheidet zwischen Abfall zur Be-seitigung und Abfall zur Verwertung und schreibt dafür unterschiedliche Handhabungen vor. Daraus haben sich insbesondere für Gewerbe- und Produktionsbetriebe Schwierigkeiten ergeben. Sie waren vielfach daran interessiert, die hauseigenen Abfälle einem gewerblichen Abfallentsorger überlassen zu können, während die Kommunen daran interessiert waren, die Entsorgung selbst durchzuführen.
Bei dieser Ausgangslage hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15. Von dem gesamten Material war ein Anteil von etwa 75% für eine stoffliche Verwertung geeignet. Nach dem Gesetz wären sowohl Abfälle zur Verwertung wie Abfälle zur Beseitigung getrennt zu halten. Dies traf auf die Abfälle des Betriebes zu.

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