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20.06.2002

Hygiene- und Infektionsschutz in der Brau- und Getränkewirtschaft

Ziel und Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, den Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zu verbessern. Ferner geht es um die allgemeinen Bestimmungen der gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln. Diesem Zweck dient auch die Lebensmittelhygiene-verordnung.

Hygiene- und Infektionsschutz in der Brau- und Getränkewirtschaft basieren auf dem Infektionsschutzgesetz (1) und der Hygieneverordnung (2). Dabei hat das Infektionsschutzgesetz am 1. Januar 2001 das bis dahin geltende Bundesseuchengesetz abgelöst. Ziel und Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, den Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zu verbessern. Diesem Zweck dient auch die Lebensmittelhygieneverordnung.
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