Aktuelles aus der Biozid-Verordnung
Zum 1. September 2013 ist die neue europäische Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPV) [1] in Kraft getreten und mit der Änderungsverordnung (EU) Nr. 334/2014 [2] wird das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten neu geregelt. Die Änderungsverordnung ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gültig und bringt eine Reihe von weitreichenden rechtlichen und marktwirtschaftlichen Änderungen mit sich. Sie wird deutlichen Einfluss auf betriebliche Hygienestandards haben.