Mitarbeit von Angehörigen: Steuerliche Möglichkeiten
Familienbetrieb | Die Mehrzahl der Brauereien sind mittelständische Unternehmen. Oftmals in der Rechtsform „Einzelunternehmen“, häufig befinden sie sich seit mehreren Generationen im Besitz einer Familie. Der Lebens- bzw. Ehepartner hat in die Brauerei „eingeheiratet“ und arbeitet mit, teilweise steigen die Kinder in den Betrieb ein, auch die ältere Generation unterstützt vor allem bei personellen Engpässen. Dann stellt sich die Frage, ob unentgeltlich mitgearbeitet oder eine formale Beschäftigung abgeschlossen wird.