Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vertragspartner
Sichere Vertragsschlüsse | Die Gesellschaften bürgerlichen Rechts, also GbRs, sind häufig an Verträgen beteiligt und das manchmal, ohne dass die Vertragsparteien dies überhaupt erkannt haben. Ursache dafür ist, dass eine GbR auch unerkannt entstehen kann, da Voraussetzung für ihre Existenz lediglich ist, dass sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und die Zweckerreichung, auf welche Art auch immer, fördern.