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Keine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs sieht das Bundeskartellamt
19.12.2023

Rewe darf sich an Trinks beteiligen

Das Bundeskartellamt hat im Dezember 2023 den beabsichtigten Erwerb von jeweils 50 Prozent der Anteile an der Trinks GmbH, Hennef, und der Trinks Süd GmbH, Fürstenfeldbruck, durch Rewe nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

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