Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Getränkebranche
Sorgfaltspflichten | Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen aller Branchen seit dem 1. Januar 2023 zur weltweiten Achtung von Menschenrechten und von bestimmten umweltbezogenen Risiken innerhalb der eigenen Lieferkette. Komplexe Lieferketten und die Struktur des hiesigen Einzelhandels führen zu einer besonderen Relevanz des Gesetzes für die Lebensmittelwirtschaft und damit einhergehend auch für die Getränkebranche.