Lieferantenschutz mit Luft nach oben
Rechtsprechung | Die Bundesregierung hat per Gesetz unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelwirtschaft verboten – darunter unzulässige Vorgaben des Lebensmitteleinzelhandels, die immer wieder in Liefervereinbarungen auftauchen. Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) ist seit Sommer 2021 in Kraft und wird derzeit vom Bund evaluiert. Ein guter Anlass, das Gesetz zu bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.