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Auch die Regalpflege wird kontrovers diskutiert und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aufgegriffen
13.03.2023

Lieferantenschutz mit Luft nach oben

Rechtsprechung | Die Bundesregierung hat per Gesetz unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelwirtschaft verboten – darunter unzulässige Vorgaben des Lebensmitteleinzelhandels, die immer wieder in Liefervereinbarungen auftauchen. Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) ist seit Sommer 2021 in Kraft und wird derzeit vom Bund evaluiert. Ein guter Anlass, das Gesetz zu bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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