Weihnachtsfeiern im Arbeits- und Steuerrecht
Feiern ohne Risiken | Die mehr oder minder obligatorische betriebliche Weihnachtsfeier steht vor der Tür. Nach zwei Jahren, in denen sie coronabedingt oftmals ausfallen musste oder in virtueller Form durchgeführt wurde, werden dieses Jahr wieder zahlreiche betriebliche Weihnachtsfeiern in Präsenz stattfinden. Dies gilt sicher auch für die Braubranche, in welcher viele mittelständische Betriebe ihre Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier einladen werden. Grund genug, sich vorab über die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, damit besinnlich und ohne rechtliche Risiken gefeiert werden kann.