03.03.2020

Zusätzliche Steuerzahlung für Einheitsleergut

Pfandrückstellungen | Die Deutsche Umwelthilfe und der Verband Private Brauereien Deutschland kritisieren in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 6. Februar 2020 die von Finanzminister Olaf Scholz geplante steuerliche Benachteiligung von Mehrweg-Einheitsflaschen.

Nach Einschätzung der Verbände wären die Folgen katastrophal und würden durch die zusätzlichen Steuerzahlungen insbesondere kleine und mittelständische Brauereien existentiell gefährden. Scholz‘ Pläne würden zudem falsche Anreize setzen, auf Individualflaschen, Einwegflaschen oder Dosen umzusteigen. Die bisherige Rechtslage der problemlosen steuerrechtlichen Betrachtung von Mehrweg-Einheitsflaschen müsse beibehalten werden. Hierzu müsste Olaf Scholz jedoch, aufgrund eines entgegenstehenden Urteils des Bundesfinanzhofs, unverzüglich eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Bereitschaft dazu ist bislang nicht zu erkennen.

Der Auslöser für die steuerrechtliche Neubetrachtung von Mehrwegleergut ist ein Schreiben des Bundesfinanzminsteriums von 2019, das auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2013 zurückgreift. Demnach sollen die Steuerbehörden Leergut einheitlicher Mehrwegflaschen bilanziell neu bewerten. Für die gewöhnlichen Mehrweg-Einheitsflaschen, wie z.B. die 0,5-Liter-NRW-Flasche dürfen dann keine Pfandrückstellungen zur Ausbezahlung erhobener Pfandgelder mehr gebildet werden. Durch das Auflösen der sehr hohen, für die Auszahlung der Pfandbeträge gebildeten, Rückstellungen in den Bilanzen der Brauereien, entstünde ein sofort zu versteuernder buchhalterischer Gewinn. Die daraus entstehende einmalige Steuerlast gefährde insbesondere kleine und mittelständische Brauereien in ihrer Existenz.

Dazu kommt, dass zur korrekten buchhalterischen Erfassung nach den geplanten neuen Steuervorschriften, zudem Einheits- und Individual-Leergut noch vor dem Wareneingang bei der Anlieferung voneinander getrennt registriert werden müsste. Weil das Leergut aber gemischt in ein und demselben Kasten angeliefert wird, wäre eine getrennte Erfassung weder praktikabel noch systemkonform und würde dauerhaft zusätzliche Kosten für die Anwender von Mehrweg-Einheitsflaschen bedeuten.

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