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20.04.1994

Heilbrunnen-Großhändler-Verband zur Lastenhandhabungsverordnung

Der Verband der Deutschen Heilbrunnen-Großhändler e.V. lehnt den Entwurf einer neuen Lastenhandhabungsverordnung ab, wie er vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt worden ist. Der Verordnungsentwurf sieht eine Begrenzung von 10 kg für die manuelle Handhabung von Lasten vor. Mit einer solchen Begrenzung würde das Inverkehrbringen von Heilwässern erheblich erschwert und zum Teil gar unmöglich gemacht. Heilwässer werden fast ausschließlich in Glasmehrwegflaschen in den Verkehr gebracht, und zwar zumeist in Mehrwegkästen. Da durch die Heilbrunnen- Großhändler eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist, bedeutet der Einsatz der Mehrwegflaschen und Mehrwegkästen ein überaus umweltfreundliches Handeln. Zugegeben seien die Getränkekästen schwerer als 10 kg..

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