Neue Richtlinie für Erfrischungsgetränke
Wie der Bundesverband der Deutschen Erfrischungsgetränke-Industrie mitteilte, wurde von der Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung auch die Herstellung von Erfrischungsgetränken erfaßt. Im Gegensatz zu der vormals geltenden Rechtslage können nun Süßstoffe nicht nur bei diätetischen Erfrischungsgetränken, sondern auch bei allen anderen brennwertverminderten Erfrischungsgetränken eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wurde eine Ergänzung der Verkehrsanschauung der Lebensmittelwirtschaft bezüglich der Herstellung und Kennzeichnung von brennwertverminderten Erfrischungsgetränken vorgenommen, die auch in die neue Richtlinie für Erfrischungsgetränke mit aufgenommen wurde..