Änderung der Trinkwasserverordnung
Änderung der Trinkwasserverordnung -- Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes trat die Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung und der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung in ihren wesentlichen Teilen am 1. 1. 1991 in Kraft. Bei den festgesetzten Grenzwerten für chemische Stoffe wurde der Grenzwert für Arsen von 0,04 mg/l auf 0,01 mg/l gesenkt. Dieser neue Grenzwert tritt aber erst am 1. 1. 1996 in Kraft. Ab 1. 1. 1992 wird der Grenzwert für die organischen Chlorverbindungen von 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l gesenkt. Nach der neuen Verordnung ist die Enthärtung des Wassers insofern eingeschränkt, als dabei der Gehalt an Natriumionen im Trinkwasser nicht erhöht werden darf. Dies gilt aber nur für Wasserversorgungsanlagen gem. 8 Nr. 6. 1992 in den Verkehr gebracht werden..