Bewertung der Biervorräte bei Brauereien
Bewertung der Biervorräte bei Brauereien -- Die Pauschsätze für die Bewertung der Biervorräte sind ab dem Veranlagungszeitraum 1992 anzuheben. Dies hat die Oberfinanzdirektion München als Ergebnis der Besprechung mit dem Deutschen Brauer-Bund und dem Bayerischen Brauerbund sowie aufgrund statistischer Auswertungen der Landestreuhand Weihenstephan mitgeteilt. Die bisherigen Pauschsätze sind damit nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 1991 gültig. Die Bewertung der Biervorräte bereitet vielen kleineren Brauereien - vornehmlich in Bayern - erhebliche Schwierigkeiten. Werden im Rahmen der Buchführung besondere Kostenrechnungen (oder vergleichbare Unterlagen) erstellt, so ist ausnahmslos dieses Ergebnis für die Bewertung zugrunde zu legen. Die Biersteuer ist gesondert zu erfassen..