Zusatz-Monitoring
Zusatz-Monitoring -- Bekanntlich wird in den drei europSischen Zusatzstoff-Richtlinien (SYõungsmittel-, Farbstoff- und Miscellaneous-Richtlinie) die Forderung aufgestellt, daõ die Mitgliedsstaaten binnen drei Jahren nach Erlaõ der Richtlinien Systeme zur Åberwachung des Verbrauchs und der Verwendung von Zusatzstoffen einfYhren und die Ergebnisse dieser Maõnahmen der EG-Kommission mitteilen mYssen. Binnen fYnf Jahren nach Erlaõ der Richtlinien soll die Kommission ihrerseits das EuropSische Parlament Yber das Ergebnis informieren und gegebenenfalls ?nderungen vorschlagen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, berSt der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuõ die EuropSische Kommission zu diesem Thema und hat dafYr eine Arbeitsgruppe eingerichtet..