09.03.1992

Streitwert nach Pachtzins ohne Betriebskosten

Streitwert nach Pachtzins ohne Betriebskosten -- Die Höhe des sogenannten Streitwertes bestimmt, wie hoch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten im Falle eines Miet- oder Pachtprozesses sind. Allgemein wird nun neben dem eigentlichen Miet- oder Pachtzins die Zahlung von Betriebskosten vereinbart, so daß sich die Frage ergibt, ob auch diese Nebenkosten für den Streitwert von Bedeutung sind. Eventuell wird auch noch ein besonderes Entgelt für die Überlassung von Inventar vereinbart. Die Berücksichtigung von Betriebskosten für die Streitwertberechnung ist dagegen strittig, so daß der einschlägige Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. 11. 1990 - 1 W 120/90 - von Interesse ist. Danach sind Abschlagszahlungen auf Betriebskosten kein Teil des Miet- oder Pachtzinses..

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