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05.02.1993

Bierverordnung gilt weiter

Bierverordnung gilt weiter -- Aus gegebenem Anlaß weist der Deutsche Brauer-Bund noch einmal darauf hin, daß die Bierverordnung vom 2. 7. 1990 über den 1. 1. 1993 hinaus weiter gilt. Neben der Pflicht zur Kenntlichmachung der Abweichungen vom Reinheitsgebot für ausländische Biere regelt die Verordnung die Verwendung von Kohlensäure und Stickstoff. Darüber hinaus ist die Kenntlichmachung einiger Biergattungen aus lebensmittelrechtlicher Sicht bzw. - Bier darf unter der Bezeichnung Starkbier, Bockbier oder einer sonstigen Bezeichnung, die den Anschein erweckt, als ob das Bier besonders stark eingebraut sei, gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Stammwürzegehalt 16% und mehr beträgt. Bei Verwendung von Brennstempeln genügt die Bezeichnung mit Zucker..

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