Körperschaftssteuer: Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen.
Körperschaftssteuer: Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen. -- 1. Unter dem Einkommen i.S. des 47 Abs. 2 Satz 1 KStG 1984 kann nur entweder das Einkommen i.S. des 8 Abs. 1 KStG 1984 oder das zu versteuernde Einkommen i.S. des 23 Abs. 1 KStG verstanden werden. 2. Eigenkapitalersetzende Darlehen sind in der Handelsbilanz grundsätzlich als Fremdkapital zu passivieren. Sie sind geeignet, eine Zinsverbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter entstehen zu lassen, die ebenfalls in der Handelsbilanz zu Lasten des Gewinns zu passivieren ist. 3. Für den Ansatz eigenkapitalersetzender Darlehen und der dadurch ausgelösten Zinsverbindlichkeit in der Steuerbilanz gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz. 4. Soweit das BMF-Schreiben 16. 3. 1987 BStBl 1987 I S. 2. 1992 I R 127/90, StEd 1992 S. 203)..