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01.06.1993

Bierlieferungsverträge

Bierlieferungsverträge -- Ein Gastwirt war vertraglich wirksam und ausschließlich an eine Brauerei gebunden, lehnte aber alle weiteren Lieferungen ab und bezog Bier und alkoholfreie Getränke von einem Wettbewerber. Die Brauerei verlangte daraufhin Schadenersatz vom vertragsbrüchigen Gastwirt und klagte auf Unterlassung vom Mitbewerber. Der Mitbewerber wandte ein, von einer vertraglichen Bindung mit Ausschließlichkeitscharakter nichts gewußt zu haben. Das Oberlandesgericht München hielt das Verhalten des Mitbewerbers für wettbewerbswidrig im Sinne von _ 1 UWG und verpflichtete ihn zur Unterlassung. Als erfahrener Kaufmann und Braumeister, der seit Jahren im Wettbewerb stehe und die Marktverhältnisse genau kenne, verstoße er durch die vertragswidrige Belieferung des Wirtes gegen _ 1 UWG. 7.

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