Verpflichtung zur Selbstkontrolle bei der Kanalisationsbenutzung
Verpflichtung zur Selbstkontrolle bei der Kanalisationsbenutzung -- Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Beschluß vom 3. 11. 1993 - 7 NB 3/93 - mit der Frage befaßt, ob die Gemeinde dem Eigentümer eines an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Grundstücks in der Abwasserbenutzung ohne Verstoß gegen die Eigentumsgarantie auferlegen darf, die Einhaltung der für die Anlage bestehenden Benutzungsbedingungen zu kontrollieren. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, daß der Eigentümer von seiner Sachherrschaft über das Grundstück in einer Weise Gebrauch zu machen hat, die Gefahren für die Rechtsgüter anderer vermeidet. In welcher Weise er die Kontrolle ausübt, bleibt ihm grundsätzlich selbst überlassen..