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07.03.1992

Aufwendungen für berufliche Fortbildung

Aufwendungen für berufliche Fortbildung -- 1990 ist der sogenannte steuerfreie Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer stark eingeschränkt worden. Diese Einschränkung steht im Zusammenhang mit der Einführung der erhöhten Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer. Der steuerfreie Ersatz von Werbungskosten durch den Arbeitgeber ist nunmehr lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. In Einzelfällen kann sich die Abgrenzung über die Gewährung eines steuerfreien Werbungskostenersatzes durchaus schwierig gestalten. Nachstehend wird beispielsweise beschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden können. zu erweitern, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Ersetzt bzw.B..

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