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06.03.1992

Lohnfortzahlung und Schadenersatzanspruch

Lohnfortzahlung und Schadenersatzanspruch -- Wird ein Arbeiter durch Verschulden eines Dritten arbeitsunfähig krank und kann er nach gesetzlichen Vorschriften von dem Dritten Schadenersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser den Lohn fortgezahlt hat. Der Arbeiter ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich die für den Schadenersatzanspruch erforderlichen Angaben zu machen. Verhindert der Arbeiter den Übergang eines Schadenersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber, so hat der Arbeitgeber ein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht ( 5 Lohnfortzahlungsgesetz). Der Arbeiter muß die Verhinderung des Anspruchsübergangs allerdings zu vertreten haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. 12..

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