07.03.1992

Biersteuermengenstaffel für Mittelstandsbrauereien bleibt

Biersteuermengenstaffel für Mittelstandsbrauereien bleibt -- Wie bereits kurz berichtet (Brauwelt Nr. 26, 1991, S. 1115) haben sich die Finanzminister der EG-Mitgliedstaaten in ihrer letzten Sitzung am 24. 6. 1991 in Luxemburg überraschend auf die Harmonisierung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuern in Hinblick auf den Europäischen Binnenmarkt im Jahre 1993 geeinigt. Nach einer Verlautbarung des Bundesverbandes Privater Brauereien wurde dabei für die Biersteuer folgendes Ergebnis erzielt: - Für Bier gilt ab 1. 1. 1993 ein Mindeststeuersatz von 0,748 ECU je Hektoliter/Grad Plato. Dies entspricht einem Biersteuersatz von ca. - Die Steuersätze für die begünstigten Brauereien können differenziert nach Betriebsgrößen festgelegt werden. a. Brauwelt Nr. 26, 1991, S. 1116). Der.

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