Zur Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
Zur Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten -- In der Mai- Ausgabe der Deutschen Steuer-Zeitung wurde von Dr. Hans- Ulrich Kieschke, Ministerialdirigent im Bundesfinanzministerium, ein Aufsatz veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen Bewirtungskosten voll oder nur zu 80% abzugsfähig sind. Produkt- oder Warenverkostungen zählen nicht als Bewirtung, weil hier ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte besteht. Zu einer solchen Produktverkostung darf aber nur das Produkt selbst gereicht werden; höchstens sind noch kleine Aufmerksamkeiten zugelassen, wie etwa Brot anläßlich einer Weinprobe. Derartige Aufwendungen für Produktverkostungen, so die Auffassung der Finanzverwaltung, sind als Werbeaufwand unbeschränkt abzugsfähig..