EG-Richtlinien im ökologischen Anbau
EG-Richtlinien im ökologischen Anbau -- Seit August 1991 gibt es eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die die Richtlinien im ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel festlegt. Damit schließt sich, wie die Neumarkter Lammsbräu jetzt mitteilte, auch für den deutschen Verbraucher eine große Gesetzeslücke, so daß Falschdeklarationen in diesem Bereich in Zukunft ausgeschlossen werden können. Die neue Verordnung regelt den ökologischen Anbau in befriedigendem Maße, weitere Prozeßschritte wie Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verpackung werden jedoch nicht oder nur zum Teil erfaßt. Dann müssen alle Bezeichnungen und Zusätze, wie z.B. neutraler Anbau, integrierter Anbau usw. Die Neumarkter Lammsbräu muß lt..