Eingabehilfen öffnen

07.03.1992

Ausschlußklausel bei Gratifikation

Ausschlußklausel bei Gratifikation -- Der Sechste Senat des BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die Bestimmung in einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. 11. d. J. in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, auch bei einer betriebsbedingten Kündigung wirksam ist. Der früher für das Gratifikationsrecht zuständige Fünfte Senat des BAG hatte in der Vergangenheit derartige Regelungen für den Fall der betriebsbedingten Kündigung für unwirksam erklärt. Nunmehr hat der erkennende Senat entschieden: Betrieblich vereinbarte Bindungsklauseln wie eine Stichtagsregelung in einer Gratifikationsvereinbarung gelten grundsätzlich auch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. 4..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon