07.03.1992

Einkommen-/Körperschaftsteuer: Anwendung des _ 50 c EStG bei Anteilserwerben über die Treuhandanstalt.

Einkommen-/Körperschaftsteuer: Anwendung des _ 50 c EStG bei Anteilserwerben über die Treuhandanstalt. -- Zu der Frage, ob der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern über die Treuhandanstalt die Rechtsfolgen des _ 50 c EStG auslöst, hat der BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Schreiben vom 3. Januar 1991, DB 1991, S. 208 wie folgt Stellung genommen: - Anteilserwerb vor dem 1. 1. 1991: Bei einem Anteilserwerb vor dem 1. Januar 1991 treten die Rechtsfolgen des _ 50 c EStG nicht ein, da die Kapitalgesellschaft, deren Anteile erworben worden sind, 1990 noch nicht unbeschränkt steuerpflichtig i.S. des _ 1 KStG 1984 gewesen ist. - Anteilserwerb nach dem 31. Dezember 1990: - Da die Treuhandanstalt nach _ 5 Abs. 1 Nr..

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