04.06.1992

Angabe der Steuerklasse auf dem Etikett

Angabe der Steuerklasse auf dem Etikett -- Wie der Deutsche Brauer-Bund e.V., Bonn, erfahren hat, würde es das Bundesministerium für Finanzen (BMF) begrüßen, wenn sich die Brauereien im Interesse einer einfachen und wirksamen Steuerkontrolle freiwillig für die Angabe der Steuerklasse auf dem Etikett entscheiden würden, auch wenn diese Regelung von den meisten EG-Staaten nicht akzeptiert wird. Dadurch werde die Arbeit der Kontrollbehörde wesentlich erleichtert (s.a. Brauwelt Nr. 19, 1992, S. 826). Aus diesem Grunde empfiehlt der Deutsche Brauer-Bund (DBB), ab 1. 1. 1993 die Steuerklasse auf dem Etikett anzugeben. Da die Angabe nur fiskalischen Interessen dient und nicht der Verbraucherinformation, kann sie an beliebiger Stelle des Etiketts angebracht werden..

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