07.03.1992

EG-Richtlinie Städtische Abwässer

EG-Richtlinie Städtische Abwässer -- Laut der EG- Richtlinie Städtische Abwässer müssen alle Städte innerhalb der EG mit mehr als 15 000 Einwohnern bis zum Jahre 2000 über sogenannte sekundäre Wasseraufbereitungsanlagen (physikochemische und biologische Aufbereitung) verfügen. Die anderen Städte mit 2000 bis 15 000 Einwohnern müssen bis zum Jahre 2005 damit ausgerüstet sein. Darauf wies Vladimiro Mandl von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, Generaldirektorium XI, Leitung Wasserschutz und Management, Brüssel, in seinem Vortrag anläßlich des Informationsseminars der VLB, Berlin, in Zusammenarbeit mit der Fa. Illochroma, Brüssel, über Abwasser der Brauereien - Stand der Technik und neue Entwicklungen am 30. 4. 1991 in Bonn hin.B..

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