Kritische Lenkungspunkte in Brauereien
Die Brauereien müssen bis zum 8. August 1998 ein System zur Eigenüberwachung gemäß § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung eingeführt haben. Das hier vorgesehene System entspricht in seinen Grundzügen dem sogenannten HACCP-Konzept.
Aus gegebenem Anlaß weist der Deutsche Brauer-Bund nochmals ausdrücklich darauf hin, daß CCPs (Critical Control Points bzw. kritische Lenkungspunkte) nur solche Punkte sein können, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
q Es muß hier die Möglichkeit einer unmittelbaren Gefahr für den Verbraucher bestehen (z.B. Glasscherben in der Flasche);
q die Brauerei muß die Möglichkeit haben, den Prozeß an dieser Stelle zu lenken, d.h. auch die Gefahr abwenden zu können.
Die Wareneingangskontrolle von Brauereirohstoffen erfüllt diese Voraussetzungen z.B.)..

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