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19.12.2002

Einsatz von Hausenblase (Isinglass) auch in der EU vor dem aus

Verbraucher müssen künftig über den Inhalt von alkoholischen Getränken und Lebensmitteln vollständig informiert werden, sodass zum Beispiel Allergiker feststellen können, ob allergieauslösende Anteile enthalten sind. Das sieht der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln vor, die vom Rat gebilligt wurde. Die neuen Vorschriften gelten auch für alkoholische Getränke, wenn diese eine Zutat enthalten, die in der Liste der Allergene aufgeführt ist, wie zum Beispiel Sulfit in Weinen. Bei Nicht-Reinheitsgebots-Bier bringt die Regelung faktisch das ‘aus’ für den Einsatz von Fischleim für die Klärung mit sich. Ähnliche Regelungen haben kürzlich auch in Australien und Neuseeland den Einsatz von Hausenblase praktisch abgeschafft..

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