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30.05.2003

Bud gegen Budweiser beschäftigt auch EuGH

Wenn die Österreicher beim Kauf von Bier der in den USA gebrauten Marke "American Bud" an die tschechische Stadt Budweis denken, dann darf das Produkt nicht unter diesem Namen nach Österreich eingeführt werden, meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Antonio Tizzano. Seine Rechtsansicht bindet die Luxemburger Richter nicht, nimmt ihr Urteil aber oft vorweg. Österreichischen Gerichten schanzt Tizzano die Entscheidung zu, ob Verwechslungsgefahr besteht. Ein aus dem Jahr 1976 stammendes bilaterales Abkommen zwischen Österreich und der damaligen CSSR, in dem die Bezeichnung "Budweiser" und "Bud" für den tschechischen Brauer geschützt wurde, sei aber weiter gültig und würde ein Importverbot von Bier mit der gleichen Bezeichnung rechtfertigen, meint der Generalanwalt..

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