Keine gesundheitsbezogenen Angaben für Bier?
Nach dem Entwurf für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel der EU-Kommission dürfen gesundheitsbezogene Angaben bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol nicht vorgenommen werden.
Gegen ein solches pauschales Verbot hat sich der DBB zusammen mit dem europäischen Brauereiverband gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission gewandt. Eine zutreffende Verbraucherinformation muss auch bei Bier möglich sein. Ein Verbot kann sich nur auf nicht wissenschaftlich anerkannte Angaben beziehen. Seitens der Kommission wird darauf hingewiesen, dass gesundheitsbezogene Angaben bei alkoholischen Getränken - wenn überhaupt - zugleich auch die Verpflichtung zu Warnhinweisen nach sich ziehen würde.
Lt..