Eingabehilfen öffnen

05.02.2004

Genauere Angaben zu Chinin und Koffein

Die zweite Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen, die jetzt in Kraft getreten sind, soll die Verbraucherinformation bei chinin- und koffeinhaltigen Getränken und Lebensmitteln verbessern. Nach Auskunft des Bundesverbraucherministeriums (BMVEL) wird es danach nicht mehr möglich sein, die Verwendung von Chinin und Koffein allein durch die allgemeine Angabe "Aroma" im Zutatenverzeichnis zu kennzeichnen. Vielmehr müssen diese zukünftig ergänzend angegeben werden. So sollen Verbraucher künftig klar erkennen können, welche Lebensmittel Chinin oder Koffein enthalten. Neue Regeln gelten demnach jetzt auch für die quantitative Angabe des Koffeingehaltes von Getränken, die mehr als 150 mg/l Koffein enthalten..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon