Steuererhöhung statt Subventionsabbau
Im Zuge der Vereinbarungen im Vermittlungsausschuss ist gegen Ende des Jahres 2003 eine Änderung der Biersteuermengenstaffel vorgenommen worden, von der rund 1000 Brauereien betroffen sind. Grundlage des Beschlusses war der von den Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück vorgelegte Vorschlag "Subventionsabbau im Konsens". Danach sollten Steuervergünstigungen und Finanzhilfen von Bund und Ländern grundsätzlich in drei Schritten von jährlich vier Prozent abgebaut werden. Über diesen Vorschlag der Staffelung hat sich der Vermittlungsausschuss hinweggesetzt.
Der Deutsche Brauer-Bund weist darauf hin, dass durch die Veränderung der Biersteuermengenstaffel kein Subventionsabbau erfolgt ist, sondern eine Steuererhöhung./15. Dezember 2003 sowie den Kernzielen der Koch-Steinbrück-Vorschläge....