Neue EG-Richtlinie verändert betrieblichen Lärmschutz
Seit 15. Februar 2003 ist die neue EG-Lärmschutz-Richtlinie (2003/1 O/EG) in Kraft. Sie enthält überarbeitete und zum Teil veränderte Mindestvorschriften zum Lärmschutz. In deutsches Recht muss die Richtlinie bis spätestens 15. Februar 2006 umgesetzt werden; dies wird durch eine staatliche Verordnung geschehen. Bis dahin gilt weiter die UVV "Lärm" (BGV B 3), die die frühere EG-Richtlinie Lärm aus dem Jahr 1986 umsetzt.
Schon heute sollten die Betriebe damit beginnen, sich auf die neue Verordnung einzustellen. Die neue EG-Lärmschutz-Richtlinie basiert auf dem bekannten Instrument der Gefährdungsbeurteilung und betont die Verpflichtung des Unternehmers, Lärm in seine Bewertung einzubeziehen. Als Beurteilungshilfe sieht die neue Richtlinie "Auslösewerte" und "Expositionsgrenzwerte" vor...