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06.05.2004

Verfassungsbeschwerde gegen Biersteuererhöhung

Wie der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. mitteilt, ist für die Entscheidung über die am 25. Februar 2004 beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde einer Mitgliedsbrauerei gegen die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossene Kürzung der ermäßigten Biersteuersätze für kleine unabhängige Brauereien der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nunmehr zuständig (Aktenzeichen: II BvR 41/04).
"Die erhobene Verfassungsbeschwerde ist stellvertretend für die gesamte mittelständische Brauwirtschaft zu sehen, die von der ohne Vorankündigung binnen zwölf Tage wirksam gewordenen Biersteuererhöhung zum 1. Januar 2004 hart getroffen wurde", unterstrich Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien.....

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