Klage wegen Verbrauchertäuschung bestätigt
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Radeberger Brauereigruppe bestätigt. Aus dem Urteil vom 19.12.2012 (AZ 3-08 O 162/12) geht hervor, dass Einwegflaschen der Biermarke Corona Extra jahrelang in Deutschland rechtswidrig als Mehrwegflaschen verkauft und so Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht wurden. Nach Auffassung des Gerichts hat Radeberger die als Mehrweg vertriebenen Corona-Flaschen zwar nach Mexiko zurückgeschickt. Dort wurden sie jedoch nur noch einmal wieder befüllt und dann als Einwegware in andere Märkte in Europa, Afrika und den mittleren Osten verkauft. Die DUH hatte gegen Radeberger auf Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten geklagt..