Durchführung der Feuerbeschau
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasste sich im Urteil vom 22.10.2012 – 10 BV 09.1860 – mit der Frage, ob ein Grundstückseigentümer verlangen kann, dass bestimmte Gebäudebereiche ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Eigentümer betreten werden können.