Kurzüberblick zum neuen Verbraucherschutzrecht
Am 13. Juni 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Kraft getreten. Hierdurch soll ein einheitlicher Verbraucherschutz im EU-Raum sichergestellt werden. Das neue Recht bringt erhebliche Änderungen im Umgang mit Verbrauchern mit sich, die aus der Sicht von Brauereien nicht nur für deren Internetshops, sondern auch im Rahmen der Gastronomiefinanzierung zu beachten sind.