Die häufigsten Fehler bei Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung
Fehlanwendungen | Die Lebensmittelhygieneverordnung gibt u. a. vor, dass in allen Lebensmittelbetrieben adäquate Maßnahmen zur Schädlingsprophylaxe und ggf. adäquate Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung zu erfolgen haben. In der Regel werden mit diesen Aufgaben externe Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragt. Größtes Problem ist bei dieser Konstellation aus Autorensicht, dass die Verantwortlichen in den Getränkebetrieben die vom Schädlingsbekämpfer umgesetzten Maßnahmen in der Regel nicht beurteilen bzw. nicht kontrollieren können.